Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Jeschkenblick
- Die Pension Jeschkenblick GmbH ist die Vermieterin der Unterkünfte.
- Preise und Leistungen, Umbuchungen, Zahlungen:
Die angegebenen Übernachtungspreise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Verbrauchskosten (Wasser, Heizung und Strom) ein, soweit diesbezüglich nichts anderes angegeben ist. Ausgenommen sind Kurtaxe.Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
Mit Vertragsschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Endpreises auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten. Der Vermieter reserviert die Unterkunft bis zum nächsten Tag der Fälligkeit der Anzahlung. Geht die Anzahlungen nicht rechtzeitig ein, so bleibt die Reservierung nicht weiter bestehen.
Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise auf das benannte Konto zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlung sofort fällig und sollte sofort auf das bekannte Konto überwiesen werden oder nach Absprache am Anreisetag vor Ort bei Schlüsselübergabe in Bar zu leisten.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, bleibt es dem Gastgeber vorbehalten, den Vertrag zu kündigen und die Unterkunft anderweitig zu belegen.
- Vertragsschluss:
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, online auf der Homepage mit dem Buchunngssystem oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der für Mitreisende buchende Gast oder der für andere Auftraggeber die Buchung Ausführende hat für alle Vertragsverpflichtungen wie für eigene einzustehen.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung, die keiner Form bedarf, zustande, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber verbindlich sind. Im Regelfall wird durch den Gastgebers eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail erfolgen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft, erklärt.
Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes/Auftraggebers ein gesondertes Angebot, so gilt dieses Angebot als unverbindlich, es besteht keine Rechtspflicht zur Annahme. Eine Weitervermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rücktritt, unterbliebene oder verspätete Anreise und vorzeitige Abreise:
Sie können jederzeit vor Anreise vom Mietvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, so kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangt werden.
Im Falle des Rücktritts (Stornierung) vor Mietbeginn, unterbliebener bzw. verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung der vereinbarten Miete nebst Zusatzleistungen grundsätzlich bestehen. (ab 7 bis 0 Tage vor Mietbeginn sind 100% des Gesamtmietpreises zu bezahlen)
Erfolgt der Rücktritt bis 31 Tagen vor Mietbeginn sind 20% des Gesamtmietpreises zu bezahlen.
Erfolgt der Rücktriit 30 bis 8 Tage vor Mietbeginn, wobei der Eingang der Rücktrittserklärung maßgeblich ist, und gelingt eine Weitervermietung nicht, sind 80 % der vereinbarten Miete zu zahlen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft zu bemühen.
Zusätzlich wird bei jedem Rücktritt (Stornierung) – unabhängig davon, wann der Rücktritt erfolgt – sowie bei unterbliebener Anreise eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von jeweils 25 EUR erhoben.
Im Falle der verspäteten Anreise bzw. der vorzeitigen Abreise ist der Gastgeber in gleicher Weise zu informieren; in diesen Fällen ist, da eine anderweitige Vermietung im Regelfall nicht ohne erheblichen Aufwand und nur mit besonderen Anstrengungen erreicht werden kann, eine (anteilige) Erstattung der Miete ausgeschlossen.
Zur Vermeidung von Stornokosten wird dem Gast/Auftraggeber der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
- An- und Abreise
Die Unterkunft steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Gastgeber vereinbart.Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.Das Mietobjekt wird dem Gast im Regelfall ab 15:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Sollte der Gast das Mietobjekt ausnahmsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor 18:00 Uhr beziehen können, so wird hierdurch kein Schadensersatzanspruch begründet.Die Abreise hat zum vereinbarten Zeitpunkt spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages, zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen als im Mietvertrag angegeben in der Unterkunft aufzunehmen.
- Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Dabei ist Art und Größe anzugeben.
- Der Mieter zahlt auch dann den vollen Gesamtmietpreis, wenn er meint, dass die Wohnung trotz Beschreibung nicht seinen Vorstellungen entspricht. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter bzw. Eigentümer sind ausgeschlossen.
- Wird die Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.
- Falls ein Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, entspricht er den aktuellen Bauvorschriften. Weitere besondere Eigenschaften werden nicht zugesichert. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung, wenn ein Fahrzeug auf Grund der Größe nicht auf den Stellplatz passt. Die Nutzung des KFZ-Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Hausordnung des Ferienobjekte ist Bestandteil des Mietvertrages.
- Für beschädigte und nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Schlüssel haftet der Mieter.
- Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber: Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers selbst, nur bestimmungsgemäß, ggf. nach den Benutzungsordnungen, und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Beanstandungen oder Reklamationen sind sofort, spätestens aber am nächsten Tag anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Benachrichtigung, stehen ihm keine Ansprüche auf Nachbesserung oder wegen Nichterfüllung des Mietvertrages, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
Der Gast hat dem Gastgeber, bzw. von diesem beauftragten Personen, zu Reparatur- und Wartungszwecken etc. den Zutritt zum Mietobjekt zu gewähren.
Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers, den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. Überbelegung, nicht genehmigte Haustiere), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 4 entsprechend.
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Bei vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden haftet der Verursacher. Festgestellte Schäden sind spätestens am nächsten Werktag beim Vermieter anzuzeigen. Bei Einzug überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes, anderenfalls erkennt er Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Einrichtung an.
- Die Gemeinde Oybin erhebt die Kurtaxe. Sie erhalten Ihre Kurkarte gegen Bezahlung bei der Anreise von uns.
- Die in die Wohnung mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden.
- Für die Nutzung des Internets ist der jeweilige Nutzer in vollstem Umfang allein verantwortlich. Für wissentlichen und unwissentlichen Missbrauch der Internetnutzung ist der jeweilige Gast eigenverantwortlich.
- Rechtswahl und Gerichtsstand:
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Dieses gilt auch hinsichtlich der Art und des Umfanges und der Höhe von berechtigten Ansprüchen des Gastes.
- Datenschutz:
Der Gast/Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Angaben, die dieser im Rahmen der Buchung macht, im erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert und, nur soweit erforderlich, Dritten übermittelt werden.
- Salvatorische Klausel:
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Gastgebervertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages/der AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der jeweilige Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.